Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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vollziehen
voll|zie|hen [mhd. vollziehen, ahd. follaziohan]: 1. a) verwirklichen, in die Tat umsetzen, ausführen: als Schlusseffekt vollzieht Paulinchen ... an der Spitze ihrer feinen Stiefmama den weitaus tiefsten Knicks (A. Kolb, Daphne 79); eine [Amts]handlung v.; eine Trennung v.; ich konnte damals nicht wissen, ... dass ich einmal den Bruch mit einem System v. würde, an das ich von Kind an geglaubt hatte (Leonhard, Revolution 10); die Unterschrift v. (leisten); mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig); b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä., die den Inhalt von etw. ausmachen, erfüllen, verwirklichen: einen Auftrag, Befehl v.; [an jmdm.] ein Urteil v. (Rechtsspr.; vollstrecken); die vollziehende Gewalt (Exekutive). 2. ablaufen, nach u. nach geschehen, vor sich gehen: ein Vorgang, der sich gesetzmäßig vollzieht; in ihr vollzog sich ein Wandel; Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie sich die Auflösung der Komintern organisatorisch v. wird (Leonhard, Revolution 209); Eine unübersehbare Umwälzung hat sich vollzogen (Nigg, Wiederkehr 192); Ihr Abschied von Schwester Vulgentia ... vollzog sich unter so heißen Tränen, dass sie mit verquollenen Augen auf die alte Cilly zuschritt (A. Kolb, Daphne 113).
voll|zie|hen