Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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voll|strẹ|cken [eigtl. = bis zu Ende strecken, dann: (zeitlich) verlängern, ausdehnen]: 1. a) (Rechtsspr.) (einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä.) verwirklichen, vollziehen: [an jmdm.] ein Urteil, eine Strafe v.; ein Testament v.; im Gegensatz zum Staatsgerichtshof der Weimarer Republik, dessen Entscheidungen der Reichspräsident vollstreckte (Fraenkel, Staat 341); dass sie die Kündigung nicht vollstreckt hatte ... (Domin, Paradies 135); die vollstreckende Gewalt (Exekutive); b) (selten) sich vollziehen. 2. (Sport Jargon) ausführen u. dabei ein Tor erzielen, mit einem Tor abschließen: einen Strafstoß v.; er vollstreckte blitzschnell.
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