Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
vollgültig
vọll|gül|tig : a) uneingeschränkt gültig, geltend: ein -er Beweis; b) allgemein anerkannt, vollwertig: ... ob Berlin zu einem -en Bundesland gemacht werden solle (Dönhoff, Ära 84); wer Handel treibt miteinander, ... betrachtet den anderen als -en Partner (Heym, Schwarzenberg 112); Ich fände es sinnvoll, ... Radfahrer als -e Verkehrsteilnehmer anzusehen (ADAC-Motorwelt 5, 1986, 192).
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