Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
volkseigen
vọlks|ei|gen (DDR): zum Volkseigentum gehörend; staatlich: ein -er Betrieb (Abk. als Namenszusatz: VEB); Jetzt wird zu unserer Rechten vor einem -en Bootshaus ein Eissegler startklar gemacht (Berger, Augenblick 38); Kein Schwein kann sich mehr erinnern, wie das damals war, als die kleinen Textilbuden v. wurden! (H. Weber, Einzug 77).
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