Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
veräußern
ver|äu|ßern (bes. Rechtsspr.): 1. übereignen, verkaufen; (etw., worauf jmd. einen Anspruch hat) an jmd. anderen abtreten: den Schmuck, die ganze Habe v.; Die in finanziellen Schwierigkeiten steckende Gesellschaft ... hatte schon seit längerem die beiden Flugzeuge zu v. versucht (NZZ 27. 8. 86, 1). 2. (ein Recht) auf jmd. anderen übertragen: der Staat kann die Schürfrechte [an eine Privatperson] v.
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