Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verwerfen
ver|wẹr|fen [mhd. verwerfen, ahd. farwerfan]: 1. (nach vorausgegangener Überlegung) als unbrauchbar, untauglich, unrealisierbar aufgeben, nicht weiter verfolgen: einen Gedanken, Plan, eine Theorie, einen Vorschlag v.; eine Formulierung v.; Ich verwarf diesen Einfall aber sofort wieder (Innerhofer, Schattseite 97); ... wollte er sich einen gemütlichen Stumpen anzünden, verwarf aber dieses plötzliche Gelüste als nicht ganz schicklich (R. Walser, Gehülfe 49). 2. (Rechtsspr.) als unberechtigt ablehnen: eine Klage, Berufung, einen Antrag v.; Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision und erklärte das Hamburger Urteil für in Ordnung (Prodöhl, Tod 119); Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das LG verworfen (NJW 19, 1984, 1101). 3. (geh.) für verwerflich, böse, unsittlich usw. erklären: eine Handlungsweise v.; Die Väter der Kirche ... haben den Güterbesitz verworfen, weil nach dem göttlichen Naturrecht die Erde allen Menschen gemeinsam sei (Th. Mann, Zauberberg 557); In der Sure des Korans ... verwirft der Prophet den Genuss des Weins (Jacob, Kaffee 15). 4. (bes. bibl.) verstoßen: Gott verwirft die Frommen nicht; ... den besagten Fürsten, der sich des Kaisertums, der Königreiche und jeglicher Ehre so unwürdig gemacht hat und der seiner Frevel halber von Gott verworfen ist (Stern, Mann 416). 5. sich ↑"verziehen" (2 b); sich ↑"werfen" (3 b): die Tür, der Rahmen hat sich verworfen; ... das Geräusch seiner Schritte auf dem verworfenen Holz der Treppe (Johnson, Mutmaßungen 18). 6. (von Säugetieren) eine Fehlgeburt haben: die Kuh, Katze, Hündin hat verworfen. 7. (Geol.) (von Gesteinsschichten) sich gegeneinander verschieben. 8. (Kartenspiel) a) eine Karte falsch ausgeben; b) irrtümlich falsch bedienen. 9. (schweiz.) mit den Händen gestikulieren, sie über dem Kopf zusammenschlagen: die Hände, die Arme v.
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