Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verweigern
ver|wei|gern: 1. a) (etw. von jmdm. Gefordertes, Erwartetes o. Ä.) nicht gewähren, geben, ausführen; ↑"ablehnen" (5): jmdm. die Erlaubnis, die Einreise, eine Hilfeleistung v.; Fortan verweigerte er dem Staat überhaupt die Gefolgschaft (Freie Presse 15. 2. 90, 7); Wenn Sie nicht bereuen, muss ich Ihnen die Absolution v. (Bieler, Mädchenkrieg 263); jmdm. ein Visum v.; der Schiedsrichter hatte der Mannschaft einen Elfmeter verweigert; man hat ihm verweigert, das Haus zu betreten; Annahme verweigert (Vermerk auf zurückgehenden Postsendungen); der Patient verweigert die Nahrung[saufnahme]; den Gehorsam v.; Manche Leute verweigerten die Antwort, wenn man sie fragte (H. Gerlach, Demission 76); den Befehl v. ([von Soldaten] sich einem Befehl widersetzen); er hat den Wehrdienst verweigert; Blumhagen erhielt überraschend eine Einberufung zu Übungen in der Volksarmee, verweigerte und wurde ... verurteilt (Spiegel 45, 1982, 64); b) sich ↑"verschließen" (2 b), unzugänglich zeigen für etw.: ein kleiner, schweigender Rest ... verweigerte sich der Mitteilung (Sieburg, Blick 155); Brown ... hat sich immer dem Kommerz verweigert (Praunheim, Sex 308); Seit Anfang 1985 verweigert sie sich dem Mann (verweigert sie den Geschlechtsverkehr mit dem Mann), vor dem sie sich ekelt (Spiegel 50, 1995, 92); Jugendliche rebellieren, indem sie sich verweigern (die Forderungen, Erwartungen o. Ä. der Gesellschaft mit voller Absicht nicht erfüllen, sich ihnen verschließen). 2. (Reiten) (von Pferden) vor einem Hindernis scheuen u. es nicht nehmen: ihr Pferd verweigerte mehrmals, verweigerte am Wassergraben, vor den Schranken.
ver|wei|gern