Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verwahren
ver|wah|ren [spätmhd. verwarn]: 1. a) sicher, sorgfältig aufbewahren: etw. im Schreibtisch, in der Brieftasche, hinter Glas v.; Schmuck in den Tresorschließfächern v.; die Dokumente müssen sorgfältig verwahrt werden; In den Kellergewölben haben die Mönche bis gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts ihre Toten verwahrt (Fest, Im Gegenlicht 141); In die Verbotsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist (Rechtsspr.; in ↑"Verwahrung" 2 genommen worden ist; Straßenverkehrsrecht, StGB 254); b) (landsch.) etw. für eine Weile, für einen späteren Zeitpunkt aufheben: sie wollte die Schokolade für den Nachmittag v.; ich habe dir den Pudding verwahrt; Das (= ein Herbarium) kann man sich immer mal wieder ankucken. Ich hab mir das verwahrt (Kempowski, Immer 145); c) (veraltet) jmdn. gefangen halten; d) (geh. veraltet) "sichern" (1 a). 2. mit Nachdruck gegen etw. protestieren; etw. energisch zurückweisen: sich gegen eine Anschuldigung, Verdächtigung, ein Ansinnen v.; Ich verwahre mich gegen die gefährliche Meinung, dass Demokratie etwas sei, was sich nicht verwandeln kann (Frisch, Stiller 293).
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