Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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vertreten
ver|tre|ten [mhd. vertreten = niedertreten, zertreten; an jmds. Stelle treten, ahd. fartretan = niedertreten, zertreten]: 1. a) vorübergehend jmds. Stelle einnehmen u. seine Aufgaben übernehmen: einen erkrankten Kollegen v.; jmdn. bei einem Empfang, in seinem Amt, während seines Urlaubs v.; wenn man selbst versucht, bei den Jungvögeln die Mutter zu v. ... (Lorenz, Verhalten I, 175); sie lässt sich von ihrem Staatssekretär v. (schickt ihn an ihrer Statt); Ü ein Pappkarton vertritt bei ihm den Koffer (dient ihm als Koffer); b) (als jmds. Vertreter, Beauftragter o. Ä.) jmds. Interessen, Rechte wahrnehmen: die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter v.; das war die Forderung, die er v. und verlangen wollte (Plievier, Stalingrad 309); der Abgeordnete vertritt seinen Wahlkreis im Parlament; der Angeklagte lässt sich [in einem Prozess, vor Gericht] durch eine Anwältin v.; Thaddäus ... hat meine Sache vor dem Konzil von Lyon vertreten (Stern, Mann 30); c) als Repräsentant o. Ä., in jmds. Auftrag tätig sein, eine bestimmte Tätigkeit ausüben: eine Institution, ein Unternehmen, eine Firma v.; er vertritt sein Land als Diplomat bei der UNO; die Sportlerin vertritt ihr Land bei den Olympischen Spielen (tritt als Vertreterin ihres Landes auf); Ü Professorin Maier vertritt (lehrt) an der Universität das Fach Informatik; d) als Handelsvertreter für eine Firma tätig sein: er vertritt mehrere Verlage im süddeutschen Raum. 2. a) (neben anderen) anwesend, zugegen sein: bei der Preisverleihung waren auch einige Repräsentanten des Staates vertreten; b) (neben anderen) vorhanden sein, vorkommen: etw. ist [zahlenmäßig] stark, schwach vertreten; Mehr als 300 amerikanische Künstler sind beim größten Kunstfestival Floridas mit ihren Arbeiten v. (a & r 2, 1997, 124); wenn typische Pressuregroups ... sich zu Parteien fortentwickeln und als solche in Landtagen, in Landesregierungen und im Bundestag vertreten sind (Fraenkel, Staat 271). 3. etw. bes. als Überzeugung, als Standpunkt o. Ä. haben u. dafür einstehen; sich zu etw. bekennen u. es verteidigen: einen Standpunkt, eine Meinung, einen Grundsatz v.; Die Autoren ... v. die These, dass Verzicht nicht unbedingt mit einem Verlust von Lebensqualität einhergehen muss (natur 1, 1996, 26); sie vertritt eine Politik der Mäßigung; ... durch dick und dünn zusammenhalten zu wollen, weil man eine gemeinsame Sache vertritt (Dönhoff, Ära 147); unsere Partei vertritt liberale Positionen; wer hat diese Anordnung zu v.? (wer ist dafür verantwortlich?). 4. sich durch ungeschicktes Auftreten, Stolpern o. Ä. eine Zerrung od. Verstauchung am Fuß zuziehen: ich habe mir den Fuß vertreten; er vertrat sich den Knöchel, verletzte sich eine Zehe (Gregor-Dellin, Traumbuch 139). 5. (landsch.) durch Begehen abnutzen: Treppenstufen, den Teppich v.; ein vertretener Läufer. 6. (landsch.) ↑"austreten" (2 c) u. in einen unansehnlichen, unbrauchbaren Zustand bringen: seine Pantoffeln sehr schnell v.; Er ging schnell die Straße hinunter, mager, krank, mit verbeulten Hosenbeinen und vertretenen Schuhen (Simmel, Affäre 29).
ver|tre|ten