Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
vertretbar
ver|tret|bar : 1. sich ↑"vertreten" (3), als berechtigt ansehen lassend: -e Kosten; ein -er Standpunkt; etw. ist, erscheint [nicht] v.; eine Sanierung oder Modernisierung war aus Kostengründen nicht v. (Saarbr. Zeitung 11. 10. 79, 24); Die geplanten Rheinkraftwerke ... sind ökologisch v. (Tages Anzeiger 3. 12. 91, 3). 2. (Rechtsspr.) "fungibel" (1): -e Waren, Sachen.
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