Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
vertraglich
ver|trag|lich : durch Vertrag; in einem Vertrag (festgelegt, geregelt): eine -e Vereinbarung; etw. v. regeln, festlegen, zusichern; Die plötzliche Annullierung der Jugoslawien v. zugesagten Kredite ... (Dönhoff, Ära 166); v. zu etw. verpflichtet, v. gebunden sein.
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