Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verstoßen
ver|sto|ßen [mhd. verstōʒen, ahd. firstōʒan]: 1. gegen etw. (eine Regel, ein Prinzip, eine Vorschrift o. Ä.) handeln, sich darüber hinwegsetzen, eine Bestimmung, Anordnung, Vorschrift verletzen: gegen ein Tabu, den guten Geschmack, die Disziplin v.; ihr Verhalten verstößt gegen den Anstand; er hat gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen; Es verstieß gegen Treu und Glauben, wenn er sie nicht über Elkes Zustand aufklärte (Edschmid, Liebesengel 176); wenn die Verweigerung eines Vertragsabschlusses gegen die guten Sitten verstößt (NJW 19, 1984, 1123). 2. aus einer Gemeinschaft ausschließen, ausstoßen: seine Tochter [aus dem Elternhaus] v.; Mein Jahrhundert ... sah einen König, der seine Frau verstieß (B. Frank, Tage 75); er wurde von den Stammesangehörigen verstoßen; Arachnes sanfte Dienstbotin ... sei das verstoßene Kind eines Bruders der Weberin (Ransmayr, Welt 101).
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