Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verschließen
ver|schlie|ßen [mhd. verslieʒen]: 1. a) durch Zuschließen unzugänglich machen: den Schrank, die Schublade v.; sie verschloss das Haus; Sie bat mich, ihr den Koffer zu v. (Seghers, Transit 275); die Tür war [mit einem Riegel, einem Vorhängeschloss] fest verschlossen; Der Stall ist ... nur mit einem Pflock verschlossen (Remarque, Westen 70); der Besuch stand vor verschlossener Tür (traf niemanden zu Hause an); Ü mit seinem schlechten Zeugnis bleiben ihm viele berufliche Möglichkeiten verschlossen; b) machen, dass etw. nach außen hin fest zu ist: eine Flasche mit einem Korken v.; c) wegschließen, [in etw.] einschließen: sein Geld v.; den Schmuck v.; seine Vorräte [im Küchenschrank/in den Küchenschrank] v.; In Bombay hat die USIS die Werke des antikommunistischen Negerführers ... im Keller verschlossen (Dönhoff, Ära 179); Er verschloss Schmieds Mappe sorgfältig in seinem Schreibtisch (Dürrenmatt, Richter 15); Ü seine Gedanken, Gefühle in sich, in seinem Herzen v. (für sich behalten). 2. a) sich, sein Wesen, seine Gefühle o. Ä. verdeckt halten, nicht öffnen: ein Land, das sich dem Fremden verschließt; Ein falsches Wort, und das Kind würde sich ihr v. (Bastian, Brut 28); ihr Charakter blieb mir verschlossen; b) sich jmdm., einer Sache gegenüber nicht zugänglich zeigen: sich jmds. Wünschen, den Tatsachen v.; sie konnte sich diesen Überlegungen nicht v. (musste ihre Richtigkeit anerkennen); Ich bin zuversichtlich, dass die Fernsehanstalten sich den Argumenten für ein solches Vorhaben nicht v. werden (Hörzu 19, 1973, 145); ich verschließe mich nicht der Einsicht, dass die Kunst inhaltsfrei zu werden hat (Frisch, Gantenbein 320).
ver|schlie|ßen