Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verrechtlichen
ver|rẹcht|li|chen: etw. zum Gegenstand des Rechts (1 a) machen: Für das Gnadenwesen frage ich, wie wir verhindern können, dass es immer weiter verrechtlicht und abstrahiert wird (R. v. Weizsäcker, Deutschland 83); In dem Maße, wie Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen verrechtlicht wurden und durch den Staat zu regeln waren ... (Schweizer Maschinenbau 16. 8. 83, 41).
ver|rẹcht|li|chen