Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verpfänden
ver|pfạ̈n|den [mhd. verphenden]: als ↑"Pfand" (1 a) geben, beleihen lassen: sein Haus, seinen gesamten Besitz v.; Der Bär trägt den Hochzeitsrock aus schwarzem Tuch ... und zwischen Westenknopf und Westentasche eine vergoldete Kette, an deren Ende ein Lotblei hängt, weil die Uhr verpfändet ist (Bieler, Bär 21); Ü sein Wort, seine Ehre für etw. v. (geh.; etw. ganz fest, feierlich versprechen).
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