Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verordnen
ver|ọrd|nen: 1. als Arzt bestimmte Maßnahmen für einen Patienten festlegen; ärztliche Anordnungen treffen: jmdm. ein Medikament, eine Kur, Diät, Bäder, Massagen v.; der Arzt hat mir eine Brille, Bettruhe verordnet. 2. (selten) von amtlicher, dienstlicher Seite anordnen, festsetzen; verfügen; dekretieren: strenge Maßnahmen v.; jmdm. Stillschweigen v.; Wenn den Großen gelegentlich ... eine Strafe verordnet wurde, durften sie ein paar Tage nicht reiten (Dönhoff, Ostpreußen 79); Selbst beim Marktführer Thyssen ist ... für mehr als 17 000 Beschäftigte Kurzarbeit verordnet worden (NZZ 5. 11. 82, 12); der Stadtrat verordnete, dass das Thema erneut verschoben würde.
ver|ọrd|nen