Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verletzen
ver|lẹt|zen [mhd. verletzen, zu ↑"letzen"]: 1. [durch Stoß, Schlag, Fall o. Ä.] eine Stelle am, im Körper beschädigen: einen Menschen, sich v.; ich habe mich mit der Schere, beim Holzhacken verletzt; bei dem Unfall wurde er lebensgefährlich verletzt; ich habe mich am Kopf verletzt; ich habe mir das Bein verletzt; sie war schwer, leicht verletzt; Er war ein Herr mit kurzen grauen Haaren, er ... schien aber tüchtig verletzt zu sein, wenigstens floss Blut aus dem Munde (Hesse, Steppenwolf 218); Ü Ein Ausspruch, der mich getroffen hat wie ein Messer, ist überhaupt nie gefallen; alle bezeugen es. Ich verletze mich an einem Wahn (Frisch, Montauk 140); Ein freundlicher heller Raum mit lustiger, leider an einigen Stellen durch verirrte Gewehrkugeln verletzter Tapete (Grass, Blechtrommel 275). 2. jmdn. durch etw. kränken: jmdn., jmds. Gefühle v.; seine Bemerkung hat sie tief verletzt; er fühlte sich in seiner Ehre verletzt; Es verletzt die Würde, sich zuzugeben, dass man misshandelt worden ist (Domin, Paradies 126); Wenn jemand, den sie liebt, an sich selber spart, so verletzt es ihre Liebe (Frisch, Montauk 182); Sollte er besser gleich umkehren, nach dieser verletzend kameradschaftlichen Vertraulichkeit? (Kronauer, Bogenschütze 411); verletzende Worte; sich in verletzender Form äußern; verletzter Stolz, verletzte Eitelkeit, verletzte Eigenliebe; in seiner Ehre verletzt sein; verletzt schweigen. 3. a) gegen etw. verstoßen: ein Gesetz, ein Abkommen, das Briefgeheimnis v.; den Anstand v.; dieses Bild verletzt den guten Geschmack, meinen Schönheitssinn; ... ich darf doch nicht die einfachsten Regeln der Gastfreundschaft v. (Bieler, Bonifaz 165); Aufgabe des Gerichts ist es, zu klären, ... ob Regierungsrat Brombach seine »Dienstobliegenheiten« als Beamter und seine „Verschwiegenheitspflicht“ durch Weitergabe von Informationen verletzt hat (Dönhoff, Ära 38); Lafontaines quirlige Intelligenz verletzte die Spielregeln (natur 10, 1991, 41); Herr Müller unterstellt den Ärzten maßlose Forderungen ... sich an leidenden Mitmenschen zu bereichern und damit ihre ärztlichen Ideale zu v. (Freie Presse 14. 2. 90, 5); b) illegal überschreiten, in etw. eindringen: die Grenzen eines Landes, den Luftraum eines Staates v.
ver|lẹt|zen