Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verleihen
ver|lei|hen [mhd. verlīhen, ahd. farlīhan]: 1. [gegen Gebühr] etw. vorübergehend weggeben, um es jmdm. zur Verfügung zu stellen: Boote, Strandkörbe, Fahrräder, Videokassetten v.; ich verleihe meine Bücher nicht gerne; die Bank verleiht Geld an ihre Kunden; ... wenn sie Fischkutter verlieh, verlieh er besonders stabile, extra für den Verleih angefertigte Vogelscheuchen (Grass, Hundejahre 59). 2. jmdm. etw. überreichen u. ihn damit auszeichnen: jmdm. einen Orden, Titel, Preis, ein Amt v.; ihr wurden die Ehrenbürgerrechte ihrer Heimatstadt verliehen; Ü Die Gabe des Schauens, sie war mir verliehen (Th. Mann, Krull 97); ich verkniff mir großzügig, ihm allerlei Spitznamen wie Oboe, Krake oder Gottesanbeterin zu v. (Borchert, Draußen 105). 3. bewirken, dass jmd., etw. mit etw. (Besonderem) ausgestattet wird; geben, verschaffen: seinen Worten Nachdruck v.; Was den Charme seiner Prosa ausmacht und was ihr einen unvergleichlichen Reiz verleiht ... (Reich-Ranicki, Th. Mann 34); die Wut verlieh ihr neue Kräfte; dass die Verzerrung ins Längliche meinem Profil gewissermaßen einen aristokratischen Anstrich verleiht (Hausmann, Salut 9); Solch ein mutiges Eintreten für Recht und Gesetz verlieh ihm Autorität (Prodöhl, Tod 178).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: verleihen