Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verkünden
ver|kụ̈n|den [mhd. verkünden] (geh.): 1. a) (ein Ergebnis, einen Beschluss o. Ä.) öffentlich [u. feierlich] bekannt machen: ein Urteil, die Entscheidung des Gerichts v.; die Menschenrechte v.; Die Regierungen verkünden Programme, die nur noch den Stempel des Lächerlichen tragen (Gruhl, Planet 271); ... und anschließend verkündete er die Ernennung eines Leutnants (Ott, Haie 88); ... als Nagy schließlich den Austritt aus dem Warschauer Pakt verkündet und die Neutralität proklamiert hatte (Dönhoff, Ära 149); Ü ich blieb stehen, mit dem Rücken gegen den Ofen gelehnt, und blickte auf die Uhr, die seit einhundertfünfzig Jahren der Familie Beisem die Zeit verkündet (Böll, Und sagte 9); b) laut [u. mit Nachdruck] erklären: freudestrahlend verkündete sie ihre Verlobung; sie verkündete stolz, dass sie gewonnen habe; Johanna faltete die Zeitung zusammen und verkündete mit gehobener Stimme: „Der Herr Abteilungsleiter Maucke erwartet meinen Anruf! ...“ (Lederer, Liebe 15). 2. (landsch.) durch den Pfarrer von der Kanzel herab ↑"aufbieten" (3). 3. (selten) ↑"verkündigen" (1): eine Irrlehre v.; nur noch einige wenige Pilger ..., die einer entchristlichten Christenheit die Botschaft des Evangeliums in neuen Zungen verkünden (Nigg, Wiederkehr 25). 4. ankündigen, prophezeien: ein Unheil v.; ... sind es vor allem die Mittelständler selbst, die ihren Untergang oder die Gefährdung ihrer Existenz verkünden (Fraenkel, Staat 198); Ü seine Miene verkündete (verhieß) nichts Gutes.
ver|kụ̈n|den