Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verkrachen
ver|krạ|chen (ugs.): 1. sich mit jmdm. entzweien : sich mit seinem Vater v.; die beiden haben sich verkracht; er ist mit seiner Freundin verkracht. 2. (in Bezug auf ein Unternehmen o. Ä.) zusammenbrechen : ... als dessen Konzern verkrachte, verlor der junge Holstein den größten Teil (Morus, Skandale 218); ein verkrachter (gescheiterter) Jurist, Poet; er ist eine verkrachte Existenz; Am Anfang ... steht meist der verkrachte Schulabschluss (Spiegel 18, 1976, 158).
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