Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verknacken
ver|knạ|cken [zu gaunerspr. knacken, ↑"Knacki"] (ugs.): gerichtlich (zu einer bestimmten Strafe) verurteilen: jmdn. wegen Raubüberfalls v.; man hat ihn zu Gefängnis, zu 18 Monaten, zu 20 000 Mark Geldstrafe verknackt; Als Schenk verknackt wurde, habe ich mich genauso benommen (Bieler, Bär 418).
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