Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verklausulieren
ver|klau|su|lie|ren: 1. mit (zahlreichen) Klauseln, Vorbehalten, einschränkenden od. erweiternden Bestimmungen o. Ä. versehen: einen Vertrag v. 2. verwickelt u. daher nur schwer verständlich formulieren, ausdrücken: er versuchte das Eingeständnis seiner Schuld geschickt zu v.; sich verklausuliert ausdrücken; Bölling verlas im Auftrag des Kabinetts vor der überfüllten Bundespressekonferenz folgende stark verklausulierte Erklärung ... (Welt 2. 2. 1978, 1); Im Fernsehen und in den Tageszeitungen erließ die Polizeiführung ein schonend verklausuliertes Fahndungsersuchen nach Lord Lucan (Prodöhl, Tod 264).
ver|klau|su|lie|ren