Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verhören
ver|hö|ren [mhd. verhœren = (an)hören, vernehmen, prüfen; erhören; überhören]: 1. (zur Klärung eines Sachverhaltes) gerichtlich od. polizeilich eingehend befragen; vernehmen: den Angeklagten, den Zeugen v.; Strehl ist für einige Minuten zu sich gekommen und konnte von Sommerfeld verhört werden (Molsner, Harakiri 77); ... wie im Osten russische Kriegsgefangene durch ein Sonderkommando verhört wurden (Kirst, 08/15, 823). 2. etw. falsch hören: du musst dich verhört haben, sie hat „Juni“, nicht „Juli“ gesagt. ∙ 3. überhören, nicht hören: Moses kam um vieles später; denn er hatte sich, als der verzogene Jüngste, angewöhnt, die Mittagsglocke zu v. (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 10); Sie ... machte ihn in kurzem mit allen Anwesenden bekannt. Heinrich verhörte manches (Novalis, Heinrich 99).
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