Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verhandeln
ver|hạn|deln [2: mhd. verhandeln]: 1. a) etw. eingehend erörtern, besprechen, sich über etw., in einer bestimmten Angelegenheit eingehend beraten, um zu einer Klärung, Einigung zu kommen: über, (selten:) um etw. v.; über den Friedensvertrag, den Abzug der Truppen v.; er hat über die Beilegung des Streits mit seinem Vertragspartner verhandelt; ... wird aber doch mit dieser Macht jetzt offiziell um ein neues Handelsabkommen verhandelt (Dürrenmatt, Richter 64); Wir Deutsche warten gern ... darauf, dass uns auf einem silbernen Tablett das offeriert wird, worum andere jahrelang verhandelnd ringen (Dönhoff, Ära 46); die Frau auf der Bühne ... verhandelt all das, was heutzutage in deutschen Kabaretts üblich ist (Woche 14. 2. 97, 52); Eine direkte Finanzhilfe für den Käufer besonders umweltfreundlicher Autos soll (und muss) noch verhandelt werden (ADAC-Motorwelt 8, 1984, 3); Die Beamten haben nach langem Verhandeln endlich eine Lohnerhöhung erhalten (Remarque, Obelisk 178); b) vor Gericht, in einem Gerichtsverfahren behandeln [u. entscheiden]: einen Fall in dritter Instanz v.; Seit einer Woche wird in Bonn vor der 7. Großen Strafkammer der so genannte Leihwagenprozess verhandelt (Dönhoff, Ära 38); gegen ihn wurde wegen Körperverletzung verhandelt; dem Anklagegerüst, welches ebenso perfekt konstruiert scheint wie der verhandelte Fall vom Dezember (Saarbr. Zeitung 20. 12. 79, 16); das Gericht verhandelt gegen die Terroristen (führt die Gerichtsverhandlung gegen sie durch). 2. (veraltend, oft abwertend) verkaufen; verschachern: auf dem Markt verhandelten Bauern aus dem Kaukasus die freien Spitzen ihrer Erzeugung (Koeppen, Rußland 137); der bunte Pfeffer ... wurde von ihm ... geschätzt und um den höchsten Preis verhandelt (Jacob, Kaffee 114); ∙ Auf einen Pferdemarkt ... bracht' einst ein hungriger Poet der Musen Ross, es zu v. (Schiller, Pegasus im Joche).
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