Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
vergönnen
ver|gọ̈n|nen [mhd. vergunnen]: 1. als Gunst, als etw. Besonderes zuteil werden lassen; ↑"gewähren" (1 a): ein freundliches Geschick hatte ihm Zeit genug dafür vergönnt; es war ihm [vom Schicksal] nicht vergönnt, diesen Tag zu erleben; mögen dir noch viele Jahre vergönnt (beschieden) sein!; Vielleicht ist uns diese Hellsicht nur einmal im Leben vergönnt (Seidel, Sterne 144); Zwar wurde eine Großfahndung ... in Gang gesetzt, doch ein Erfolg war ihr nicht vergönnt (Prodöhl, Tod 173). 2. (geh.) a) "gönnen" (1): jmdm. sein Glück v.; Die paar Bissen sind dir doch herzlich vergönnt (Brot und Salz 280); b) "gönnen" (2): Die Mitschüler vergönnen sich ein Eis (Jelinek, Lust 164); Dies war das einzige Vergnügen gewesen, das der Kellner Chwostik sich von Zeit zu Zeit vergönnt hatte (Doderer, Wasserfälle 30).
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