Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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vergrämen
ver|grä|men [spätmhd. vergramen]: 1. durch eine Handlung, ein Verhalten missmutig machen, jmds. Unmut erregen: die Verwandtschaft v.; dieses Gesetz hat alle Bausparer vergrämt; Ich habe mir alle meine Freunde vergrämt, indem ich sie in meinen Büchern apostrophierte (Fussenegger, Zeit 349); nein, die Leckerbissen ließen sie sich nicht v. ... nach der Angst (Kronauer, Bogenschütze 125). 2. (Jägerspr.) wiederholt stören u. dadurch verscheuchen: das Wild, die Vögel v.; ... warnt jedoch ... vor Störungen, die möglicherweise seltene Arten v. könnten (Kosmos 2, 1965, 60); Aber zwei Abende wartete ich vergeblich auf „meinen“ Bock. Er war vergrämt (Jagd 3, 1987, 78).
ver|grä|men