Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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vergreifen
ver|grei|fen, sich [1: mhd. vergrīfen = falsch greifen; einschließen, umfassen]: 1. a) danebengreifen: ich habe mich vergriffen, das ist gar nicht das Buch, das ich dir zeigen wollte; die Pianistin, der Gitarrist hat sich mehrmals vergriffen (hat mehrmals falsche Töne gespielt); Ü wenn es nicht Mittag ist, so hat er sich eben in der Zeit vergriffen; und ist es nicht San Giorgio, so vergriff er sich im Ort (Bergengruen, Rittmeisterin 284); b) etw. in seiner Art Falsches, Unpassendes, Unangebrachtes o. Ä. wählen: sich im Ton, Ausdruck, in den Mitteln, in der Wahl seiner Mittel v.; Radikale vergriffen sich in ihrer Taktik (Niekisch, Leben 96); sie ... war auch nicht gebildet, da machte sie sich nichts vor, aber sie vergriff sich nicht, sie blieb bei ihrem Leisten, ihr Leben lang (Kronauer, Bogenschütze 41). 2. sich etw. ↑"aneignen" (1): sich an fremdem Eigentum, Besitz, Gut v.; er hat sich an der Kasse vergriffen (hat widerrechtlich Geld aus ihr entnommen); zwei Mann ..., die den ganzen Abend aufpassen, dass sich keine Kinder am Cola-Wodka vergreifen (dass sie keinen Cola-Wodka trinken; Freie Presse 22. 12. 89, 8). 3. gegen jmdn. tätlich werden, jmdm. Gewalt antun: sich an einem Schwächeren v.; Man riss ihm die Fingernägel aus und vergriff sich auch noch in anderer tierischer Weise an ihm (Niekisch, Leben 250); Der wollt' sich bestimmt v. an dem Kind (wollte es geschlechtlich missbrauchen; Grass, Hundejahre 554); Ü ich werde mich an der Maschine nicht v. (werde mich aus Furcht vor unsachgemäßer Behandlung gar nicht damit befassen); Sicher ist es ein Problem, wenn jedes große Thema von den Medien so breitgetreten ist, dass ein skrupulöser Autor sich nicht auch noch daran v. möchte (natur 10, 1991, 96).
ver|grei|fen, sich