Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ver|glei|chen [mhd. verg(e)līchen]: 1. a) prüfend nebeneinander halten, gegeneinander abwägen, um Unterschiede od. Übereinstimmungen festzustellen: eine Kopie mit dem Original v.; Preise v.; Texte v.; die Uhrzeit v.; ein obligatorisches Abzeichen, dem Judenstern zu v. (vergleichbar; Tages Anzeiger 3. 12. 91, 7); das ist [doch gar] nicht zu v. [mit ...]! (ugs.; ist doch weitaus besser, schlechter usw. als ...!); ... dass dieses Buch ... zu den verbreitetsten Schriften gehört, nur zu v. mit der goldenen Legende (Nigg, Wiederkehr 72); (Verweis in Texten:) vergleiche Seite 77 (Abk.: vgl.); ... dass er die Angaben seiner Liste forschend mit meiner Erscheinung verglich (Th. Mann, Krull 109); aber Julika spürte sehr wohl, dass er sie mit andern Frauen verglich (Frisch, Stiller 119); verglichen mit Hamburg ist diese Stadt doch hinterste Provinz!; vergleichende Sprach-, Literaturwissenschaft; ..., dass er in seiner vergleichenden Weltgeschichte nachwies, wie ... (Thieß, Reich 21); b) durch einen ↑"Vergleich" (2) zu etw. anderem in Beziehung setzen: der Dichter verglich sie mit einer/(geh.:) verglich sie einer Blume; Blüm, der sich gerne mit einem Boxer vergleicht (Woche 14. 11. 97, 3). 2. sich mit jmdm. messen, seine Fähigkeiten, Kräfte o. Ä. erproben: die Athleten können sich vor der Olympiade noch einmal v.; mit ihm kannst, darfst du dich nicht v. 3. (Rechtsspr.) einen ↑"Vergleich" (3) schließen: die streitenden Parteien haben sich verglichen; man hatte sich ja mit dem Feind verglichen (Waffenstillstand geschlossen; Seghers, Transit 116).4. übereinkommen, sich einigen: denn bald verglichen sich beide, Wolf und Bär, das Urteil in dieser Maße zu fällen (Goethe, Reineke Fuchs 9, 262 f.). ∙ 5. zu einem ↑"Vergleich" (3) bringen: es sollen kaiserliche Kommissarien ernannt und ein Tag ausgesetzt werden, wo die Sache dann verglichen werden mag (Goethe, Götz I).
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