Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
vergesellschaften
ver|ge|sẹll|schaf|ten [urspr. = zu einer Gemeinschaft vereinigen]: 1. (Wirtsch.) vom Privateigentum in den Besitz der Gesellschaft überführen; ↑"sozialisieren" (1): die Banken, Industrien v.; ein vergesellschafteter Betrieb; die vergesellschaftete Produktion; Nur durch die vergesellschaftete Arbeit ... sah Marx die Möglichkeit ... (J. Fischer, Linke 101). 2. (Soziol., Psych., Verhaltensf.) "sozialisieren" (2): vergesellschaftete Individuen, Subjekte; doch das vergesellschaftete Bewusstsein sieht sich einer unablässigen Agitation durch Sorgethemen ausgesetzt (Sloterdijk, Kritik 247). 3. (Fachspr., bes. Biol., Med.) eine Gemeinschaft, Gesellschaft bilden; zusammen mit etw. vorkommen: ... Vögeln Südamerikas, mit denen sich die nordamerikanischen Singvögel während ihres winterlichen Vogelzuges vergesellschaften (Zeit 1. 8. 75, 39).
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