Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verfügen
ver|fü|gen [mhd. vervüegen = passen, anstehen, auch: veranlassen; bestimmen, was geschehen soll; anordnen, eigtl. = einrichten]: 1. [von Amts wegen] anordnen: etw. durch Gesetz v.; die Schließung eines Lokals, die Räumung v.; das Gericht verfügte die Einweisung in eine Anstalt; Ich ... verfüge den Kauf von zwei Volkswagen, einen für sie, einen für mich (Frisch, Montauk 144); die Ministerin verfügte, dass ...; er verfügte, was zu tun sei; ... nämlich mit der von ihm verfügten Veröffentlichung seiner Tagebücher (Reich-Ranicki, Th. Mann 270); ... der von ihm alsbald verfügten Entlassung von Generalvikar Gebhard Matt (Tages Anzeiger 19. 11. 91, 4); ... während sie in wichtigen Angelegenheiten ruhig entschied und verfügte, ohne irgendjemandem Rechenschaft abzulegen (Rilke, Brigge 84). 2. a) bestimmen, was mit jmdm. od. etw. geschehen soll: über sein Geld, seine Zeit [frei] v. können; Selbst über das laufende Konto ... darf Edith nicht v. (Chotjewitz, Friede 76); man verfügt über mich, als ob ich ein Kind sei; bitte verfügen Sie über mich! (sagt man, wenn man jmdm. seine Hilfe anbieten will); Damit will ich nur sagen, dass Katja über mich v. kann, wenn sie jemanden braucht (Bieler, Mädchenkrieg 487); b) etw. besitzen, haben (u. sich dessen uneingeschränkt bedienen, es nach Belieben einsetzen können): über Truppen, Reserven, Waffen, große Mittel, Kapital v.; sie verfügt über gute Beziehungen; über Menschenkenntnis, große Erfahrung, Fähigkeiten, enorme körperliche Kräfte, eine umfassende Bildung v.; Ich verfüge über keinerlei Gesprächsstoff, wie peinigend (Mayröcker, Herzzerreißende 122); ... im Frack. Über einen solchen verfügte ich freilich nicht (Th. Mann, Krull 267); Dabei wissen wir alle, dass die Mehrheit genauso wenig über die Wahrheit verfügt wie die Minderheit (R. v. Weizsäcker, Deutschland 84). 3. (Papierdt., auch scherzh.) sich irgendwohin begeben: er verfügte sich in die Kanzlei; Die furchtbare Drohung, sich nunmehr an die frische Luft zu v. (Tucholsky, Werke II, 107).
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