Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ver|fọlg|bar : 1. (bes. Rechtsspr.) sich ↑"verfolgen" (1 e) lassend: strafrechtlich -e Delikte; Moralverstöße, die rechtlich nicht v. sind (Freie Presse 30. 12. 89, 3). 2. sich ↑"verfolgen" (3) lassend: eine -e Entwicklung; So ist ... der Weg von Abgasfahnen aus Schornsteinen in der Atmosphäre auch über längere Zeiträume v. (Welt 9. 2. 1989, 23).
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