Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verfahren
1ver|fah|ren [1 a: aus der niederd. Rechtsspr., mniederd. vorvāren; 2: mhd. vervarn, ahd. firfaran, zu ↑"fahren" u. urspr. = vorüberziehen, weggehen; irrefahren]: 1. a) eine Sache auf bestimmte Weise in Angriff nehmen; nach einer bestimmten Methode vorgehen, handeln: eigenmächtig, hart, rücksichtslos, vorsichtig v.; Kennedy war da viel rigoroser und offener verfahren (Zwerenz, Quadriga 201); er verfährt immer nach dem gleichen Schema; Wir verfahren allgemein nach dem Grundsatz: Das sind unsere Kinder, aus denen soll etwas werden (Freie Presse 15. 11. 88, 6); wir werden folgendermaßen, so v.; Wie wollen Sie nun weiter v.? (Heim, Traumschiff 386); b) in einer bestimmten Angelegenheit, Situation mit jmdm. auf bestimmte Weise umgehen; jmdn. auf bestimmte Weise behandeln: schlecht, übel mit jmdm./gegen jmdn. v.; er ist mit dem Kind zu streng verfahren; Sie muss zu Menschen ..., die sie besser kennen ... und die wissen, wie man mit ihr verfährt (Heym, Schwarzenberg 284); Er war skeptisch gegenüber dem Glück seiner Freunde ... Mit sich selbst verfuhr er da nicht anders (Kronauer, Bogenschütze 61). 2. a) vom richtigen Weg abkommen u. in die falsche Richtung ↑"fahren" (4 b): er hat sich in der Stadt verfahren; Als sich ein deutscher Tourist aus Freiburg mit seinem Auto verfährt und in das Dorf gerät (Brückner, Quints 100); b) durch Fahren verbrauchen: viel Benzin v.; ich habe heute 80 DM mit dem Taxi verfahren. 3. (bes. Bergmannsspr.) (eine Schicht) ableisten : zusätzliche Schichten v.————————
2ver|fah|ren: falsch behandelt u. daher ausweglos scheinend: eine -e Lage; die Sache ist völlig v.; es ist alles v., ich will aus dieser Falle! (Springer, Was 148); Oft beginnt das Verfahren (der Mediation) erst, wenn die Situation bereits total v. ist (natur 7, 1995, 75).
1ver|fah|ren
2ver|fah|ren