Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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vereinigen
ver|ei|ni|gen [mhd. vereinigen, zu ↑"einigen"]: 1. zu einer Einheit, einem Ganzen zusammenfassen: Teile zu einem Ganzen v.; ihr 80. Geburtstag vereinigte nach langer Zeit alle Familienmitglieder; mehrere Unternehmen wurden hier vereinigt zu den „Vereinigten Röhrenwerken“; In den oberen Stockwerken hat man Kleinwohnungen zu Luxusapartments vereinigt (Fest, Im Gegenlicht 363); Vier Autoren - zwei Männer, zwei Frauen - wurden zu einem Team vereinigt (Simmel, Stoff 663); er vereinigt alle Macht in seiner Hand; alle wichtigen Ämter sind in seiner Person vereinigt; ... wenn der Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt (eine Mehrheit für sich gewinnt; Fraenkel, Staat 355); Jetzt vereinigte Franz alles Mitgefühl auf sich (Loest, Pistole 125). 2. a) sich zu einer Einheit, einem Ganzen zusammenschließen: sich zu einem Zirkel, einer Arbeitsgruppe v.; die beiden Verbände haben sich vereinigt; in ihrem Roman vereinigen sich verschiedene Stilelemente; ihre Stimmen vereinigten sich im/zum Duett (sie sangen im Duett); ... in welcher die Düfte der Schokolade und des Rauchfleisches sich mit der köstlich moderigen Ausdünstung der Trüffeln vereinigten (Th. Mann, Krull 55); Proletarier aller Länder, vereinigt euch! (Schlusssatz des „Manifests der Kommunistischen Partei“ von Karl Marx u. Friedrich Engels aus dem Jahre 1848); sich zu einem Gottesdienst v. (zusammenfinden); bei Münden vereinigt sich die Fulda mit der Werra, vereinigen sich Fulda und Werra zur Weser (fließen zusammen); b) (geh.) sich paaren, den Geschlechtsakt vollziehen: sich geschlechtlich, körperlich v. 3. (seltener) ↑"vereinbaren" (2): diese Ansichten sind nicht, nur schlecht zu v., lassen sich nicht, nur schlecht [miteinander] v. ∙ 4. sich einigen, eine Übereinkunft treffen: ... galt es, sich mit dem Bruder über den elterlichen Nachlass zu v. (Storm, Söhne 9).
ver|ei|ni|gen