Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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vereinbaren
ver|ein|ba|ren [mhd. vereinbæren, zu: einbæren = vereinigen, zu: einbære = einhellig, einträchtig]: 1. ↑"abmachen" (2), ↑"verabreden" (1), in einem gemeinsamen Beschluss festlegen: ein Treffen, einen Termin [mit jmdm.] v.; Ich ließ daraufhin eine Stunde v., und er kam pünktlich auf die Minute wie immer (Nossack, Begegnung 135); einen Preis für etw. v.; die Grenze zwischen Polen und uns muss gemeinsam zwischen diesen beiden Ländern vereinbart werden (Dönhoff, Ära 155); es war vereinbart worden, dass ...; sie gaben das vereinbarte Zeichen; eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung. 2. in Übereinstimmung, in Einklang bringen (meist verneint): diese Forderung war mit seinen Vorstellungen nicht zu v.; das kann ich schwerlich mit meinem Gewissen v.; nicht zu vereinbarende Gegensätze; Lassen sich die Ziele und ... die zugrunde liegenden Prämissen überhaupt miteinander v.? (Heringer, Holzfeuer 221).
ver|ein|ba|ren