Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
vereidigen
ver|ei|di|gen [spätmhd. vereidigen]: jmdn. durch Eid auf, zu etw. verpflichten; jmdm. einen Eid abnehmen: Rekruten, Soldaten v.; einen Zeugen vor Gericht v.; einen Zeugen auf etw. v. (ihn eine Aussage beeiden lassen); der Präsident wird auf die Verfassung vereidigt; am Abend werden wir ... auf den Führer Adolf Hitler und Großdeutschland vereidigt (Borkowski, Wer 85); ein vereidigter (durch Eid an das Gesetz gebundener) Sachverständiger, Dolmetscher.
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