Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
[V]
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
vereidigen
ver|ei|di|gen [spätmhd. vereidigen]: jmdn. durch Eid auf, zu etw. verpflichten; jmdm. einen Eid abnehmen: Rekruten, Soldaten v.; einen Zeugen vor Gericht v.; einen Zeugen auf etw. v. (ihn eine Aussage beeiden lassen); der Präsident wird auf die Verfassung vereidigt; am Abend werden wir ... auf den Führer Adolf Hitler und Großdeutschland vereidigt (Borkowski, Wer 85); ein vereidigter (durch Eid an das Gesetz gebundener) Sachverständiger, Dolmetscher.
ver|ei|di|gen