Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verdonnern
ver|dọn|nern (ugs.): a) zu etw. verurteilen: jmdn. zu 6 Monaten Gefängnis, zu einer Gefängnisstrafe v.; Arm in Arm mit einem Kerl, den er einmal wegen Landstreicherei verdonnert hatte (Kant, Aufenthalt 49); Ob Ralf im Mai oder im September verdonnert wurde, ist ... absolut wurscht (Bieler, Bär 218); b) jmdm. etw. Unliebsames, Lästiges, Unangenehmes o. Ä. auferlegen, aufbürden: er war dazu verdonnert, jeden Abend den Mülleimer auszuleeren; zur Geheimhaltung, zum Stillschweigen verdonnert sein; Irgendein Lehrer wurde zu dieser Rede verdonnert (Kempowski, Zeit 121).
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