Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
[V]
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
verbürgen
ver|bụ̈r|gen [mhd. verbürgen]: 1. bereit sein, für jmdn., etw. einzustehen; gutsagen, ↑"bürgen" (1 a): ich verbürge mich für ihn, für seine Zuverlässigkeit; sich für die Richtigkeit von etw. v.; Für herrliche Pferde, in diesem Fall einen Achtzehnerzug von Schimmelhengsten ..., verbürgt sich (übernimmt die Garantie) Kunstpreisträger Günter Dorning (NNN 8, 1985, 25); die Bank verbürgte sich (übernahm die Bürgschaft, haftete) für die Kosten. 2. a) etw. ↑"garantieren" (b, c), die Gewähr für etw. geben: das Gesetz verbürgt bestimmte Rechte; Fähigkeiten, die Erfolg im Leben verbürgen; verbürgte Rechte; b) als richtig bestätigen; authentisieren: die Nachrichten sind verbürgt; Die Anekdote, die du da erwähnst, ist übrigens nicht verbürgt (Erné, Fahrgäste 247); verbürgte Zahlen.
ver|bụ̈r|gen