Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verbürgen
ver|bụ̈r|gen [mhd. verbürgen]: 1. bereit sein, für jmdn., etw. einzustehen; gutsagen, ↑"bürgen" (1 a): ich verbürge mich für ihn, für seine Zuverlässigkeit; sich für die Richtigkeit von etw. v.; Für herrliche Pferde, in diesem Fall einen Achtzehnerzug von Schimmelhengsten ..., verbürgt sich (übernimmt die Garantie) Kunstpreisträger Günter Dorning (NNN 8, 1985, 25); die Bank verbürgte sich (übernahm die Bürgschaft, haftete) für die Kosten. 2. a) etw. ↑"garantieren" (b, c), die Gewähr für etw. geben: das Gesetz verbürgt bestimmte Rechte; Fähigkeiten, die Erfolg im Leben verbürgen; verbürgte Rechte; b) als richtig bestätigen; authentisieren: die Nachrichten sind verbürgt; Die Anekdote, die du da erwähnst, ist übrigens nicht verbürgt (Erné, Fahrgäste 247); verbürgte Zahlen.
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