Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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verbrechen
ver|brẹ|chen [1: mhd. verbrechen, ahd. farbrechan, eigtl. = zerbrechen, zerstören; in der Rechtsspr. vom Brechen des Friedens, eines Eides od. Gesetzes gebraucht]: 1. (ugs. scherzh.) etw. (was als Dummheit, als etw. Unrechtes o. Ä. angesehen od. mit Spott bedacht wird) tun, machen, anstellen: Allein die Meldungen dieser Seite spiegeln schockierend wider, was wir an der Umwelt verbrechen (Kurier 12. 5. 84, 17); was hast du wieder verbrochen?; wer hat denn dieses Gedicht verbrochen (geschrieben)?; Dann wird den Onkeln und Tanten gezeigt, was die Mädchen für Handarbeiten verbrochen (gefertigt) haben (Kempowski, Zeit 235). 2. (Jägerspr.) mit abgebrochenen Zweigen markieren: eine Fährte v.
ver|brẹ|chen