Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verbindlich
ver|bịnd|lich : 1. in einer Art, die das Gefühl persönlichen Entgegenkommens verbreitet, freundlich, liebenswürdig: -e Worte; eine -e Geste; Statt -er Unterhaltung gibt es mit ihm sofort Streit (Kronauer, Bogenschütze 326); Ein mittelgroßer, schlanker Herr, bescheiden, charmant, v., meist mit einem Lächeln auf den Lippen (Danella, Hotel 297); v. lächeln; Er erwiderte geschickt und v. (Bieler, Mädchenkrieg 250). 2. bindend, verpflichtend: eine -e Zusage, Erklärung, Abmachung; eine allgemein -e Norm; natürlich muss ich ... v. wissen, was eigentlich gebaut werden soll (Freie Presse 3. 1. 90, 3).
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