Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verbieten
ver|bie|ten [mhd. verbieten, ahd. farbiotan]: 1. a) etw. für nicht erlaubt erklären; etw. zu unterlassen gebieten; untersagen: jmdm. etw. [ausdrücklich] v.; ich verbiete dir, ihn zu besuchen; du hast mir gar nichts zu v.!; Die Eltern ... verboten ihren Kindern die Aussage, so hatten die eben nichts gesehen (Wimschneider, Herbstmilch 44); sie hat ihm das Haus verboten (verboten, es zu betreten); Der ... Personenwagen überquerte den Bahnübergang in verbotener Fahrtrichtung (NZZ 26. 2. 86, 7); sie setzte die Richtlinien dafür, was erlaubt und was verboten war (Ziegler, Konsequenz 203); ein verbotener Weg (ein Weg, der von Fremden, Unbefugten nicht benutzt werden darf); eine Viertelmillion verboten geparkter Fahrzeuge (ADAC-Motorwelt 1, 1983, 34); Betreten [des Rasens] verboten!; Rauchen [polizeilich] verboten!; Durchfahrt [bei Strafe] verboten!; [Unbefugten] Zutritt verboten!; Ü das verbietet mir mein Ehrgefühl; Heinrich Manns Lebensleistung verbietet es, derartige Prosastücke ... auch nur mit einem einzigen Wort zu kommentieren (Reich-Ranicki, Th. Mann 147); das verbietet mir mein Geldbeutel (scherzh.; das kann ich mir finanziell nicht leisten); b) (eine Sache) durch ein Gesetz o. Ä. für unzulässig erklären: eine Partei, eine Demonstration, ein Medikament v.; Wie wagt der Staat es, plötzlich diktatorisch den Drogenverkauf zu v.? (Alexander, Jungfrau 335); Und hat das spanische Kalifat ihn denn nicht schließlich auch verbannt und seine Lehren verboten? (Stern, Mann 140); so viel Ignoranz müsste verboten werden (scherzh.; ist kaum noch zu tolerieren); c) auf etw. verzichten, von etw. absehen, es sich versagen, nicht zugestehen: ich verbot es mir, diesem Traum noch länger nachzuhängen; Er hat ihre Zuneigung und verbietet sich jede Nachforschung (Frisch, Montauk 123). 2. nicht in Betracht kommen; ausgeschlossen sein: eine solche Reaktion verbietet sich [von selbst]; In Auas Gegenwart zu pfeifen verbot sich (Grass, Butt 80).
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