Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
verbandlich
ver|bạnd|lich (Amtsspr.): den ↑"Verband" (2) betreffend, von ihm durchgeführt, zu ihm gehörend: -e Regelungen; im Zuge unserer -en Selbstkontrolle (Spiegel 33, 1983, 11).
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