Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
veranlagen
ver|ạn|la|gen [zu veraltet Anlage = Steuer]: 1. (Steuerw.) für jmdn. die Summe, die er zu versteuern hat, u. seine sich daraus ergebende Steuerschuld festsetzen: die Ehegatten werden gemeinsam [zur Einkommensteuer] veranlagt; man veranlagte sie mit 80 000 Mark. 2. (Wirtsch. österr.) "anlegen" (6 a): Zu mir sind einige Kunden gekommen, die ... ihr Spargeld neu v. wollen (Wochenpresse 25. 4. 79, 15).
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