Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Vorzugsklage
Vor|zugs|kla|ge, die (Rechtsspr.): (bei der Zwangsvollstreckung) Klage auf bevorzugte Befriedigung aus dem Erlös einer gepfändeten Sache.
Vor|zugs|kla|ge, die (Rechtsspr.): (bei der Zwangsvollstreckung) Klage auf bevorzugte Befriedigung aus dem Erlös einer gepfändeten Sache.