Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Vorstrafe
Vor|stra|fe, die; -, -n (Rechtsspr.): bereits früher rechtskräftig verhängte Strafe: Das steht längst nicht mehr in deinen Papieren. Eine V., die abgelaufen ist (H. Gerlach, Demission 222); der Angeklagte hat keine -n.
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