Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Vorrang
Vor|rang, der; -[e]s: 1. im Vergleich zu jmd., etw. anderem wichtigerer Stellenwert, größere Bedeutung: [den] V. [vor jmdm., etw.] haben; jmdm. den V. geben, gewähren, streitig machen; Auch bildete sich jeder ein, man habe ... ihm damit über den andern einen V. zugestanden (Hesse, Sonne 34); für eine eng begrenzte Nutzung der Kernenergie bei V. für die heimische Kohle (Saarbr. Zeitung 10. 10. 78, 3); um den V. streiten. 2. (bes. österr.) Vorfahrt: an Zebrastreifen haben Fußgänger V. [vor dem Fahrzeugverkehr]; Dem Gegenverkehr V. gewähren! (Straßenverkehrsrecht, StVO 60).
Vor|rang, der; -[e]s: 1. im Vergleich zu jmd., etw. anderem wichtigerer Stellenwert, größere Bedeutung: [den] V. [vor jmdm., etw.] haben; jmdm. den V. geben, gewähren, streitig machen; Auch bildete sich jeder ein, man habe ... ihm damit über den andern einen V. zugestanden (Hesse, Sonne 34); für eine eng begrenzte Nutzung der Kernenergie bei V. für die heimische Kohle (Saarbr. Zeitung 10. 10. 78, 3); um den V. streiten. 2. (bes. österr.) Vorfahrt: an Zebrastreifen haben Fußgänger V. [vor dem Fahrzeugverkehr]; Dem Gegenverkehr V. gewähren! (Straßenverkehrsrecht, StVO 60).