Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Vormundschaft
Vor|mund|schaft, die; -, -en [mhd. vormundeschaft, ahd. foramuntscaf]: (amtlich verfügte) Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung eines od. einer Minderjährigen, Entmündigten: die V. über/(seltener:) für jmdn. übernehmen; jmdm. die V. übertragen, entziehen; er wurde unter die V. seiner Tante gestellt; Ü Indem Winckelmann zur Deutung und Erklärung der Bildwerke den ganzen Bezirk griechischer Mythologie durchmaß, befreite er die bisherige Methode ... von der V. der alten Historiker (Ceram, Götter 31).
Vor|mund|schaft, die; -, -en [mhd. vormundeschaft, ahd. foramuntscaf]: (amtlich verfügte) Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung eines od. einer Minderjährigen, Entmündigten: die V. über/(seltener:) für jmdn. übernehmen; jmdm. die V. übertragen, entziehen; er wurde unter die V. seiner Tante gestellt; Ü Indem Winckelmann zur Deutung und Erklärung der Bildwerke den ganzen Bezirk griechischer Mythologie durchmaß, befreite er die bisherige Methode ... von der V. der alten Historiker (Ceram, Götter 31).