Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Vorlage
Vor|la|ge, die; -, -n: 1. das Vorlegen (1): der Betrag ist zahlbar bei V. [des Schecks]; die Karten werden nur gegen V. eines Ausweises ausgehändigt; eine Bescheinigung zur V. beim Finanzamt. 2. (bes. von Gesetzen) Entwurf, der [einer beratenden Körperschaft] zur Beschlussfassung vorgelegt wird: eine V. für ein neues Gesetz ausarbeiten, einbringen, beraten, ablehnen; die Opposition stimmte der V. zu. 3. a) etw., was bei der Anfertigung von etw. als Muster, Grundlage, Modell o. Ä. dient: eine V. zum Stricken; etw. als V. benutzen; sich genau an die V. halten; nach einer V., ohne V. zeichnen; ... unterscheidet sich auch die Buchmalerei Italiens vielfach von ihren byzantinischen -n (Bild. Kunst III, 88); seine „Erschießung von Straßenkämpfern“ ... hat bekanntlich Manet bei seiner „Exécution de l'empereur Maximilian“ zur V. gedient (Friedell, Aufklärung 280); b) (Druckw.) Original, nach dem die Druckform hergestellt wird. 4. (Ballspiele, bes. Fußball) "Pass" (3), der einen Torschuss einleiten soll: eine präzise V.; eine V. geben, aufnehmen, verwandeln. 5. a) (Rudern) "Auslage" (3 c); b) (bes. Ski) Neigung des Körpers nach vorn; vorgebeugte Haltung des Oberkörpers [bei der Abfahrt]: mit leichter V. laufen; in die V. gehen; ihr müsst euch ... nach dem Verlassen des Schanzentisches sofort in eine sehr weite V. hineinschieben (Maegerlein, Piste 39). 6. (Archit.) Pfeiler, Säule, Bogen o. Ä. zur Verstärkung od. Gliederung einer Mauer, Wand o. Ä. 7. (Chemie, Hüttenw.) Gefäß, das bei einer Destillation das Destillat auffängt. 8. (Kaufmannsspr.) vorgestreckte Geldsumme: eine V. von 5 000 Mark erbringen; *etw. in V. bringen (etw. vorstrecken); in V. treten (einen Betrag vorstrecken): Notwendige Reparaturen ... werden ... direkt ... reguliert, sodass der Fahrzeughalter nicht in V. treten muss (Augsburger Allgemeine 13./14. 5. 78, XI). 9. (landsch.) Vorleger.
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