Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Vorhalt
Vor|halt, der; -[e]s, -e: 1. (Musik) (bes. bei einem Akkord) mit einer Dissonanz verbundene Verzögerung einer Konsonanz durch das Festhalten eines Tons des vorangegangenen Akkords. 2. (Fachspr.) beim Anvisieren zu berücksichtigende Strecke, um die sich ein bewegliches Ziel von der Zeit des Abschusses bis zum Auftreffen des Geschosses weiterbewegt. 3. (schweiz., sonst veraltend) Vorhaltung: Mit Entschiedenheit wies Amerung den V. zurück, dem Mordkomplott ... Vorschub geleistet zu haben (Prodöhl, Tod 84); Trübung des Verhältnisses zu den Pflegeeltern, die ihm -e machten, auch wegen seines unsoliden Lebenswandels (Spiegel 21, 1975, 62). 4. (Rechtsspr.) mit der Aufforderung, sich dazu zu äußern, verbundene Konfrontation eines Prozessbeteiligten mit einer in den Prozessakten festgehaltenen [Zeugen]aussage o. Ä.: jmdm. einen V. machen; Der Gestapomann ... war im Gerichtssaal anwesend, und musste auf V. die Richtigkeit der Zeuchschen Angaben bestätigen (Niekisch, Leben 293).
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