Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Vollmacht
Vọll|macht, die; -, -en [spätmhd. volmacht, LÜ von lat. plenipotentia]: 1. jmdm. von einem anderen erteilte Ermächtigung, in seinem Namen zu handeln, etw. an seiner Stelle zu tun: jmdm. [die] V. für/zu etw. geben, erteilen, übertragen; [die] V. haben [etw. zu tun]; eine V. widerrufen; jmdm. die V. entziehen; seine Vollmacht[en] überschreiten, missbrauchen; ... bis er, mit weit reichenden -en ausgestattet, das Wirtschaftsministerium übernahm (Kusenberg, Mal 18); in V., In V. (in Briefen vor der Unterschrift des unterzeichnungsberechtigten Stellvertreters; in der Regel als Abk.: i. V., [nach abgeschlossenem Text od. allein vor einer Unterschrift:] I. V.). 2. Schriftstück, schriftliche Erklärung, wodurch jmdm. eine ↑"Vollmacht" (1) erteilt wird: eine V. unterschreiben, vorlegen; jmdm. eine V. ausstellen.
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