Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Veto
Ve|to, das; -s, -s [frz. veto < lat. veto = ich verbiete, zu: vetare = verbieten] (bildungsspr.): a) (bes. in der Politik) offizieller Einspruch, durch den das Zustandekommen od. die Durchführung von etw. verhindert od. verzögert wird: ein/sein V. gegen eine Entscheidung, einen Beschluss einlegen; sein V. zurückziehen; b) Recht, gegen etw. ein ↑"Veto" (a) einzulegen: ein absolutes, aufschiebendes V.; der Gouverneur hat ja ein V. nicht nur gegen die Verfassung (Dönhoff, Ära 81); Gegen die Aufnahme von Ausgabeposten in den Bundeshaushalt steht dem Bundesfinanzminister ein suspensives (aufschiebendes) V. zu (Fraenkel, Staat 60); »Unter Garantie«, so ein Nato-Oberst, werde Russland kein Mitspracherecht und schon gar kein V. eingeräumt ... (Woche 28. 2. 97, 21); auf sein V. verzichten; von seinem V. Gebrauch machen.
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